Autoführerschein Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre
- Vorbesitz: kein
- Eingeschlossene Klassen: L, AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung
ERLÄUTERUNG:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen und die praktische Prüfung frühestens 4 Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Infos zum Begleiteten Fahren mit 17 erhaltet Ihr unter dem Punkt „Begleitetes Fahren mit 17“.