Anhängerführerschein Klasse C1E

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse C1
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung

ERLÄUTERUNG:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.