Anhängerführerschein Klasse C1E
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse C1
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: praktische Prüfung
ERLÄUTERUNG:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.