Klasse B96

  • Mindestalter: 18 Jahre (bei BF 17, 17)
  • Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre (bei BF 17, 16 1/2)
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM
  • Ausbildung: 150 min theoretische Ausbildung, 210 min praktische Übungen
    + fahren im Realverkehr
  • Prüfung: keine

ERLÄUTERUNG:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, dabei darf die Fahrzeugkombination eine zulässige Gesamtmasse von 4.250 kg nicht übersteigen.

Die Ausbildung kann in einem Tageskurs absolviert werden.

Klasse BE

  • Mindestalter: 18 Jahre (bei BF17, 17)
  • Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre (bei BF17, 16 1/2)
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung

ERLÄUTERUNG:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 3.500 kg.